Ist Polygamie böse?

David Dürr - Basler Zeitung 09.05.2014


Um es vorwegzunehmen: Ich bin monogam und heterosexuell, schwimme also zufrieden mit im (abnehmenden) Mainstream des mitteleuropäischen Familien- und Sexualverhaltens.

Trotzdem finde ich Polygamie und Homosexualität nicht böse. Auch finde ich Frau Professor Schwenzer nicht böse, die kürzlich in einem Gutachten zuhanden des Bundesamts für Justiz die Meinung vertrat, Polygamie, Homosexualität und Inzest seien nicht böse. Andere jedoch fanden dies furchtbar böse. Da würden doch – las man dieser Tage in den Medien – die traditionelle Einehe heterosexueller Paare herabgewürdigt und stattdessen Schwulen- und Lesbenbeziehungen viel zu hoch gewichtet. Vereinzelt wurde gar unterstellt, es würden inzestuöse Übergriffe von Vätern auf Töchter verharmlost. Ja, letztlich gehe es um eine gezielte Strategie zur Abschaffung der bewährten Einehe von Mann und Frau und zur Förderung anderer, neuer, wenn nicht gar abartiger Lebensbeziehungen durch den Staat.

Inzwischen habe ich das Gutachten Schwenzer ebenfalls gelesen. Es hat 55 Seiten und kann im (…) werden. Allerdings sieht es so aus, dass ich nicht den gleichen Text wie die erwähnten Kritiker gefunden habe. Denn das, was sie der Gutachterin vorwerfen, findet sich in meinem Exemplar nicht. Im Gegenteil, in meiner Version wird die Abschaffung der Ehe ausdrücklich abgelehnt (N 32 und 144). Zwar wird dann noch vorgeschlagen, dass sie auch gleichgeschlechtlichen Partnern offen stehen sollte (N 32 und 146), doch hiergegen ist ja wohl nichts einzuwenden. Heterosexuelle würden es auch nicht goutieren, wenn ihnen von glücklich verheirateten Homos die Ehe verboten würde.

Von inzestuösen Verhältnissen zwischen Eltern und Kindern ist zwar durchaus die Rede, doch wird in meinem Exemplar des Gutachtens ausdrücklich postuliert, das heute gültige Eheverbot der Verwandtschaft in gerader Linie beibehalten (N 46). Wo sich die Gutachterin allenfalls eine Lockerung vorstellen könnte, ist höchstens bei erwachsenen Geschwistern und Halbgeschwistern, wobei sie vor allem an Fälle denkt, wo diese Verwandtschaftsgrade auf Adoption gründen.

Von Polygamie ist ebenfalls die Rede, jedoch nicht ansatzweise dahin, diese Familienform speziell zu begrüssen oder gar zu empfehlen. Die Gutachterin weist bloss vorsichtig darauf hin, dass das bei uns geltende Polygamie-Verbot in der christlich-abendländischen Tradition verankert sei und dass es deshalb im Kontext einer zeitgemässen und offenen Gesellschaftsordnung „verhandelbar“ sein könnte (N 46). Wo liegt das Problem?

Und schliesslich zur angeblichen Strategie einer staatlichen Förderung unkonventioneller Familienformen: In meinem Exemplar des Gutachtens steht das pure Gegenteil, nämlich dass der Staat seine Finger von den Privatangelegenheiten der Bürger lassen sollte. Wörtlich heisst es: „Das erste Prinzip eines zeitgemässen Familienrechts muss das der Nichteinmischung in private Lebensbereiche sein. Öffentliche Interessen können heutzutage Regelungen des menschlichen Zusammenlebens nicht mehr rechtfertigen, wo immer erwachsene Menschen in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln“ (N 26).

Da ist nichts beizufügen, ausser dass dies auch für alle anderen Lebensbereiche gelten sollte, nicht nur für das Familienrecht.


 Zurück zu den Medien