Staats-Fernsehen

David Dürr - Basler Zeitung13.06.2014


Wer Radio und Fernsehen unter Kontrolle hat, beherrscht das Land. Das wissen despotische Staats­chefs ebenso gut wie Putschgeneräle. Und auch der Bundesrat weiss das. Im Gegensatz zu jenen lässt er aber nicht unliebsame Fernsehjournalisten verhaften. Er geht behutsamer vor und verkündet zu­nächst sogar feierlich, dass Radio und Fernsehen unabhängig und die Autonomie der Programmge­staltung gewährleistet seien. So liess er es in die Schweizerische Bundesverfassung schreiben, die ja Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet und angenommen wurde.

Doch dann ging der Bundesrat mit seinem Parlament hin und erliess – ohne Mitwirkung des Volkes – ein sogenanntes Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), in dem Erstaunliches steht. Näm­lich das pure Gegenteil von Unabhängigkeit und Programmautonomie. So zum Beispiel jede Menge an Randbedingungen und Vorgaben für Fernseh- und Radioveranstalter: Was man sen­den darf und was nicht, dass es nicht allzu unschweizerisch sein dürfe, wie viel und welche Art von Werbung es geben dürfe, unter welchen Voraussetzungen Sponsoring zulässig sei etc. etc. Das riecht schon ziem­lich nach staatlicher Bevormundung der Medien, ist aber noch nicht so dramatisch.

Wirklich dramatisch ist, was sonst noch in diesem RTVG steht, nämlich dass niemand als der Bundes­rat selbst als Schweizerischer Fernseh- und Radioveranstalter auftreten soll, und dies mit landeswei­tem Monopol. Wörtlich so formuliert ist es zwar nicht, aber inhaltlich kommt es darauf hinaus: So zaubert das RTVG einen „verfassungsmässigen Programmauftrag“ aus dem Hut, den man in der Ver­fassung vergeblich sucht, und erteilt diesen – na wem wohl? – sich selbst, dem Staat! Damit man dies nicht gleich bemerkt, versteckt er sich hinter einem eigens dafür geschaffenen Vehi­kel mit dem Namen Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Zur Ablenkung gestaltet er es als Ver­ein aus mit einer derart komplizierten Struktur, dass man komplett aus den Augen verliert, wer darin das Sagen hat.

Und das Sagen hat natürlich wieder niemand anders als der gleiche Bundesrat. Dies aus einem ganz einfachen und handfesten Grund, indem er nämlich so gut wie die ganze SRG finanziert. Natürlich versucht er auch dies zu verstecken, indem er nämlich das Geld nicht einfach aus den allgemeinen Steuerein­nahmen des Bundes nimmt, sondern indem der SRG das Recht zur Erhebung eigener Steu­ern einräumt.

Und dies lässt sich nicht bitten. So einfach kommt man sonst nicht zu Geld. Normalerweise müsste man als Fernsehanbieter Werbung akqui­rieren oder freiwillige Sponsoren gewinnen oder Pay TV anbieten oder Spezialproduktionen verkaufen. Also alles Dinge, die mit Kun­denzufriedenheit und unternehmerischer Anstrengung zu tun haben. Wie viel bequemer ist es da, einfach Steuern auf Fernsehgeräten zu erheben, ob man mit diesen nun das SRG-Programm anschaut oder nicht. Einfach flat 462 Franken pro Jahr und Gerät. Und um auch dies noch zu kaschieren, wird diese Steuereintrei­bung in eine scheinbar private Inkassofirma outge­sourced mit dem etwas skurri­len Namen „Billag SA“.

Übrigens, vor wenigen Tagen wurde eine Initiative zur Abschaffung dieses Billag-Steuereintreibungs­systems lanciert. Nur falls Sie Lust hätten, ebenfalls zu unterschreiben… (…)

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