Des Staates Untertanen

David Dürr - Basler Zeitung 14.06.2013


Wer sich erlaubt, die Legitimation staatlicher Obrigkeit in Frage zu stellen, stösst nicht so sehr auf Widerspruch von dieser selbst, sondern vor allem von Untertanen. Untertanen sind die eifrigsten Verteidiger der Herrschaft, viel eifriger als die Herrschaft selbst. Das merke ich bisweilen bei Reaktionen auf meine anarchistischen Kolumnen.

Was ist ein Untertan? Niemand hat diese Spezies so schön beschrieben wie Heinrich Mann in seinem Roman „Der Untertan“. Wenn Sie dieses Stimmungsbild aus dem damaligen wilhelminischen Kaiserreich gelesen haben, wissen Sie, was ein Untertan ist. Ein Untertan ist nicht einfach ein Untertan, der einem Obertan gehorcht. Das ist er zwar auch und typischerweise sehr ausgeprägt. Wenn Diederich Hessling, wie die Hauptfigur in Manns Roman heisst, als Kind vom Vater verprügelt wird, ist er stolz darauf. Wenn er später im Leben dem Kaiser zujubelt, ist er stolz darauf, von diesem nicht beachtet zu werden. Ja selbst wenn er Dinge tut, die mit dem Kaiser nichts zu tun haben, tut er es aus untertänigem Gehorsam. Kinder zeugt er beispielsweise für den Kaiser. Doch all dies ist noch nicht das Entscheidende.

Was den Untertan in seinem Kern ausmacht, ist, dass er von allen anderen die genau gleiche Untertänigkeit gegenüber der genau gleichen Obrigkeit verlangt. Der abgöttisch verehrte Kaiser soll nicht nur sein eigener, sondern muss zwingend auch der Kaiser aller anderen sein. Wütend wird der Untertan nicht nur, wenn ihm einer seinen Kaiser verbieten will – was ja wirklich ungehörig wäre – sondern auch und vor allem wenn sich einer nicht dem gleichen Kaiser mitunterwirft. Äussert jemand gar öffentlich Kritik am Kaiser, rastet der Untertan aus: „Habt ihr diese Frechheit gehört?“ schreit er schrill in die Runde. „Das ist ja unerhört. Das gehört verboten. Dem muss das Maul gestopft werden. Der ist ein schlechter Mensch.“ Und er wird Anzeige wegen Majestätsbeleidigung erstatten. Ob das, was der Unbotmässige gesagt hat, inhaltlich begründet ist, wird den Untertan nicht interessieren. Er wird in seiner Wut gar nicht in der Lage sein, darüber nur nachzudenken, geschweige denn, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen.

Oder um ein anderes Beispiel zu nehmen: Wenn ich in meiner Kolumne die Legitimation staatlicher Steuern in Frage stelle, weil man sie von den Pflichtigen einfach deshalb nimmt, weil sie das Geld haben, ohne zu fragen, ob sie dafür auch eine Gegenleistung beziehen oder ob sie dem Steuergesetz zugestimmt haben oder ob sie der Verfassung zugestimmt haben, auf die sich das Steuergesetz stützt, so interessieren diese Argumente die empörten Untertanen nicht. Dann heisst es nur, das sei „primitiv, stumpfsinnig und gefährlich“. Man solle mir den Professorentitel aberkennen. Die perfide Absicht meiner Staatskritik sei ja nur das Recht des Stärkeren und die Schutzlosigkeit des Schwächeren. Oder Bürgerkrieg gar. Sogar Professorenkollegen – ganz wenige zwar – schreien wacker mit und vergessen zu argumentieren.

Und nochmals: Ich will ja keinem – nicht einmal einem Professor – davor stehen, des Staates glühender Untertan zu sein. Nur soll auch keiner mir davor stehen, dies nicht zu sein. 

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