Der Staat und „sein“ Boden

David Dürr - Basler Zeitung 25.02.2016


Neu ist sie nun wirklich nicht, diese „Neue Bodeninitiative“. Im Gegenteil, total veraltet, rück­wärtsge­rich­tet, ja schlicht reaktionär. So reaktionär wie jene ewig gestrigen Kräfte, die nach der Befreiung der grundherrschaftlichen Verhältnisse des 18. Jahrhunderts immer wieder versucht haben, das Rad der Geschichte zurückzudre­hen. Sie trauerten der blaublütigen Obrigkeit nach, die für das Glück der Untertanen doch so viel besser sorge als diese selbst.

Nicht zufällig waren Grund und Boden das Fundament des Feudalis­mus gewesen mit seiner durch­normierten Kette von Landausleihungen vom König hinab an hohe und von diesen an tiefere Lehens­herren bis schliesslich hinunter zum schollengebundenen Bauern. Nicht zufällig basierten auch abso­lutistische Herrschaften auf ausgedehntem Landbesitz. Und nicht zufällig wurden revolutionäre Be­freiungsvisi­onen erst dann wirklich konkret, als im 19. und anfangs des 20. Jahrhunderts Bodenpriva­tisierungen stattfanden. Etwa in aufgeklärten Mo­narchien wie Preussen und Bayern, und ebenso in schweizeri­schen Kantonen wie etwa Basel.

Hier traten private Terraingesellschaften auf, die landwirtschaftlich genutzte Aussenge­biete kauften und neue Wohnquartiere anlegten. Oder Unternehmer, die für ihre Angestellten mo­derne Wohn­siedlungen bauten. Oder neu gegründete Wohnbaugenossenschaften. Jetzt standen nicht mehr un­tertänige Bittsteller einer gnädigen Obrigkeit gegenüber, sondern es traten selbstbe­wusste Privat­leute auf Augenhöhe auf, um einen Deal über den Kauf von Grund und Boden abzu­schliessen. Und der Obrigkeit blieb aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nichts anderes übrig, als in den Deal einzuwilligen.

Das Ancien Régime schlägt zurück

Damit tut sie sich noch heute schwer. Der Staat sieht es ungern, wenn Private Grundeigen­tum haben. Deshalb straft er sie ständig: mit Handänderungssteuern bei jeder Veräusserung, mit einer bisweilen exzessiven Grundstückgewinnsteuer, mit einer jährlichen Grundstücksteuer auch dann, wenn man einen Verlust macht, mit gesetzlichen Grundpfandrechten zur Absicherung staatlicher Abgaben. Bei anderen Vermögenswerten, etwa Geschäftsvermögen oder Aktien, langt der Staat nicht so unwirsch zu.

Am liebsten würde er den Boden wieder zurücknehmen und den Untertanen bloss auf Zeit ausleihen. Die Rechtsform dazu ist das sogenannte Baurecht, bei dem dann der Boden dem Staat gehört und der Private bloss die Baunutzung hat. Das gebaute Haus gehört hier zwar dem Privaten, er kann es auch verkaufen oder vererben. Doch spätestens nach 100 Jahren fällt es an den Staat heim. Und während dieser ganzen Zeit zahlt der Baurechtsnehmer einen Baurechtszins, der meist auch laufend an den Wert des Grundstücks angepasst wird. Das erinnert doch stark an den Lehenszins des Mittel­al­ters.

Speziell in Basel hat dies eine gewisse Tradition. Sie geht zurück auf die erwähnten Wohnge­nossen­schaften, die oft zu wenig Geld hatten, um der Stadt den Boden abzukaufen. Die Lösung war dann eben das Baurecht, das in der Folge eine gewisse Verbreitung fand. Und eben dies genügt nun der „Neuen Bodeninitiative“ nicht. Sie will, dass der Staat noch weitere Grundstücke hinzukaufe, um sie dann nur noch im Baurecht zu verleihen. Ein ziemlich anachronistisches Rückzugsgefecht des Feuda­lismus!

Vom Grundbesitz zum Territorium

Kommt es nun – hoffentlich – zur Ablehnung, so werden die staatsgläubigen Initianten wohl enttäu­scht sein. Der Staat als solcher wird es aber verschmer­zen. Denn längst hat er ein viel wirkungsvol­leres Regime für seinen Boden entwickelt. Er hat ihn nämlich zu seinem „Territorium“ erklärt. Fin­dige, vom Staat bezahlte Staats­rechtler – unter ihnen etwa Georg Jellinek, der auch kurz an der Uni­versität Basel lehrte – haben im 19. Jahrhundert eine Theorie entwi­ckelt, die dem neu aufkom­menden Nationalstaat so etwas wie einen wissenschaftlichen Unterbau geben sollte, nämlich dass es für einen Staat nicht nur ein Staats­volk und eine Staatsgewalt brauche, sondern auch ein Staatsge­biet.

Das wird seither von all den vielen staatlichen Staatsrechtlern weitererzählt und mit grossem Ernst vertre­ten. Dabei ist diese Theorie ziemlich durchsichtig. Sie verschafft dem Staat die Möglichkeit, über „seinen“ Boden selbst dann zu herrschen, wenn er nicht (mehr) Eigentümer ist. Das Recht zu be­stimmen, was auf seinem Land gilt, muss er sich nicht mehr erkaufen und damit verdie­nen; er hat es einfach so, quasi definitionsgemäss – Professor Jellinek sei Dank.

Vom Territorium zum Terror

Das birgt gefährliches Totalitarismuspotenzial: Territoriale Zuständigkeit des Staates genügt, Recht­mässigkeit ist Nebensache. Die Nachkommen des Juden Jellinek haben dies im territorialen Zustän­digkeitsbereich des nationalsozialistischen Staats mit tödlicher Brutali­tät erfahren. Und nicht zufällig hatte da­mals der eigene Boden des deutschen Staats eine wichtige Rolle ge­spielt, zumindest ideolo­gisch. „Blut und Boden“ war das Losungswort einer unheilvollen Verknüpfung von Volk, Macht und Territo­rium.

Als Gegenbeispiel wird oft das Judentum genannt, das zwar schon immer so etwas wie eine nationale Staatsidentität gehabt habe – aber ohne Staatsterritorium. Dass es mittlerweile den territorial defi­nierten Staat Israel gibt, halten manche Juden deshalb weniger für die Erfül­lung ihrer Staatlichkeit als für eine atypische Sonderentwicklung. Und allemal ist es kein Zufall, dass die Konflikte zwischen dem Staat Israel und der palästinensischen Bevöl­kerung derart eng mit Problemen des Staatsterritoriums verstrickt sind.

Jedenfalls gibt es gute Gründe, die im 19. Jahrhundert begonnene, vom Staat dann aber unterlaufene Bodenbefreiung möglichst konsequent weiterzuführen, gelegentlich der Staatsmacht ihr Territorium wegzunehmen und vor allem nun als nächstes – am Sonntag Nein zu stimmen.

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