Der neunte Bundesrat (Schluss)

David Dürr - Basler Zeitung 25.04.2014


Sie erinnern sich: Der „Blick“ hatte die originelle Idee, eine Volkswahl des achten Bundesrats auszu­schreiben. Ich bewarb mich und wurde zum Casting eingeladen. Offensichtlich war dem Blick dann aber mein Anarchie-Programm nicht ganz geheuer, weshalb er mich unter einem fadenscheinigen Vorwand wieder auslud. Also kandidiere ich nun halt als neunter Bundesrat. Wirklich wählen können Sie mich natürlich nicht; aber bei meinen sieben Kollegen in Bern ist das ja auch nicht anders.

Wenn ich von Anarchie rede, meine ich eine Gesellschaftsform, die Wert auf Ordnung, Organisiert­heit, geregeltes und friedliches Zusammenleben legt, jedoch keine Archie, das heisst keine oberste Vorherrschaft irgendeines Machthabers akzeptiert. Dies auch dann nicht, wenn er sich so wohlklin­gend wie anmassend „Staat“ nennt.

Nun blieb bei der letzten Kolumne noch eine Knacknuss offen, nämlich ob eine solch zentrumslose Struktur auch für den Rechtsbereich taugt; ob es dafür nicht doch so etwas wie einen letzten Fix­punkt braucht, der sich aus neutraler, unbestechlicher und selbstloser Warte für das Recht auch dann noch einsetzen kann, wenn es von einem Mächtigen angegriffen wird. Der Gedanke ist durchaus bestechend und scheint auch einem Bedürfnis des Menschen zu entsprechen, der schon seit jeher solche Fixpunkte pflegt, sei es ein oberster oder gar einziger Gott, ein von diesem eingesetzter König, ein absoluter Monarch oder eine Firma namens „Staat“.

Institutionalisierter Rechtsmissbrauch

Das Problem ist nur, dass die konkrete Umsetzung jeweils wieder durch Menschen erfolgt. Und diese missbrauchen ihr Kompetenzen natürlich schamlos, wenn man an grausame Auswüchse der allein selig machenden Kirche, absolutistischer Despoten, sogenannt demokratisch legitimierter Führerre­gimes der National- und der sonstigen Sozialismen oder an die derzeit von den USA weltweit geführ­ten Kreuzzüge mit Foltercamps und anderem denkt.

Und selbst die sich als perfekter „Rechtsstaat“ aufspielende Schweizerische Eidgenossenschaft er­laubt sich Rechtsmissbräuche, die unverfrorener nicht sein können: Versuchen Sie einmal, sich gegen eine Mehrwertsteuerveranlagung oder ein Finma-Verbot oder eine Nationalstrassen-Enteignung zu wehren. Da wäre ja nun eigentlich zu erwarten, dass Sie einfach mal nein sagen können, worauf der Ball dann bei der betreffenden Bundesstelle liegt, die ihren Steuer-, Verbots- oder Enteignungsan­spruch vor Gericht einklagen müsste. Genau so, wie das jeder Private ebenfalls tun muss, der einem anderen etwas wegnehmen oder verbieten will. Weit gefehlt: Sie sind es, die den beschwerlichen Rechtsweg beschreiten müssen, Sie müssen notfalls den teuren Anwalt vorauszahlen und Sie müssen darlegen, weshalb der Bund nicht im Recht ist. Und dann der Clou: Das zuständige Gericht wird vom gleichen Bund gestellt und bezahlt, mit dem Sie im Streit stehen. – Das Recht des Stärkeren in letzter Vollendung!

Unter einem anarchistischen Ansatz wäre dies anderes: Gesetzeskraft können hier nur solche Regeln beanspruchen, die für alle gelten. Sonst wären es nicht Gesetze, sondern bloss einseitige Begehren, die es erst noch zu beurteilen gilt. Rechtsmissbräuche sind natürlich trotzdem möglich, doch nennt man sie beim Namen und beschö­nigt sie nicht als „Rechtsstaat“. Das wird die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts verringern. Und das ist ja schon einiges.

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