Volksherrschaft – Volksbeherrschung

David Dürr - Basler Zeitung 29.11.2013


Das war wieder einmal echte Demokratie, die Abstimmung vom letzten Wochenende über die 1:12-Initiative. Ich meine nicht einfach, dass es eine Volksbefragung gab. Auch nicht, dass das Resultat so deutlich ausfiel. Ich meine ganz speziell, dass die Vorlage abgelehnt wurde. Denn immer dann, wenn das Volk den Versuch abblockt, ihm gegen seinen Willen Vorschriften zu machen, findet Volksherrschaft statt: Keiner muss sich an eine Vorschrift halten, die er nicht selbst gewollt hat. Und auch die Zustimmenden können sich als souveräne Volksmitglieder fühlen, wird ihnen doch niemand verbieten, sich selbst zum Beispiel an ein Lohnverhältnis 1:12 zu halten.

Anders im umgekehrten Fall. Wenn eine Vorlage gutgeheissen wird, dann ist das undemokratisch. Nehmen wir das Beispiel der Abzocker-Initiative. Sie wurde im letzten Frühling mit 1‘615‘720 Ja gegen 762‘273 Nein angenommen und ist seither verbindliche Vorschrift für die gesamte Landesbevölkerung. Das sind immerhin 8‘030‘000 Leute, die sich seither an die neuen Bestimmungen halten müssen. Dabei haben aber nur 1‘615‘720 dafür gestimmt, also nicht mehr als 20% der Bevölkerung. Es ist nicht einzusehen, weshalb die persönliche Ansicht dieser kleinen Minderheit zum Thema Abzockerei auch für die anderen 80% verbindlich sein soll. Jedenfalls hat das nichts mit Volksherrschaft zu tun, sondern mit Volksbeherrschung.

Und sogar wenn mehr als 50% der Landesbevölkerung zustimmen würden, wäre unerfindlich, weshalb die persönliche Ansicht dieser Mehrheitsleute auch für alle anderen verbindlich sein sollte. Eine plausible Antwort darauf ist mir bis heute nicht begegnet. Wenn es etwa heisst, 51% sei halt mehr als 49%, so kann ich das zahlenmässig zwar nachvollziehen. Doch weiss ich deshalb noch immer nicht, weshalb 51% den anderen 49% etwas vorschreiben dürfen. Warum bloss geben sich diese 51% nicht einfach damit zufrieden, sich selbst an die von ihnen gewollte Vorschrift zu halten? Warum bloss muss eine 51%-Volksherrschaft immer mit einer 49%-Volksbeherrschung verbunden sein? Oder eine 90%-Volksherrschaft immer mit einer 10%-Volksbeherrschung? Denknotwendig ist das jedenfalls nicht.

Auch das Argument, das Mehrheitsprinzip beruhe seinerseits auf einer von allen getragenen Grundlage, nämlich auf der Bundesverfassung, geht nicht auf. Denn der heute in Kraft stehenden Bundesverfassung haben im Jahr 1999 gerade mal 13% der Landesbevölkerung zugestimmt. Auch die Grundlage dieser Grundlage, nämlich die Vorgängerverfassung von 1874, macht es nicht besser, haben ihr doch bloss 12,4% der damaligen Landesbevölkerung zugestimmt. Und wollte man es noch mit der Grundlage der Grundlage der heutigen Verfassungsgrundlage versuchen, nämlich mit der ersten Bundesverfassung von 1848, so wird’s nur noch schlimmer. Es waren ganze 5,8% der seinerzeitigen Landesbevölkerung, die sich für sie aussprachen. Volksbeherrschung hat eine lange Tradition.

Die Frage nach der Legitimation eines Mehrheitsbeschlusses ist übrigens ziemlich theoretisch. Denn besonders viele Vorschriften gibt es nicht, die von einer Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung angenommen worden sind. Oder um präzis zu sein: Keine einzige. 

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