Lesen ist tödlich

David Dürr - Basler Zeitung 25.10.2013


Das EU Parlament hat kürzlich beschlossen, die Vorschriften für Tabak- und andere Suchtprodukte zu verschärfen. Vorgesehen sind noch grössere Schockbilder und noch drastischere Warnhinweise auf der Verpackung. In Kraft ist dies zwar noch nicht, doch gilt bei uns in der Schweiz ja der Grundsatz, dass alles, worüber in der EU laut nachgedacht wird, bereits vorauseilend befolgt wird. Und weil Lesen süchtig macht und je nach Inhalt auch ausgesprochen schädlich ist, wende ich die amtlichen Präventionsvorschriften vorsichtshalber schon einmal auf meine Kolumne an.

Die Pflicht zum grossen Warnhinweis in der Überschrift finde ich in der Verordnung des EDI (Eidge-nössisches Departement des Innern) über kombinierte Warnhinweise auf Tabak- bzw. Leseprodukten vom 10. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2008). Alternativ dürfte ich auch schreiben: „Lesen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu“ (Art. 12 Abs. 1 lit. b der Verordnung des Bundesrats über Tabak- bzw. Leseerzeugnisse und Leserwaren mit Ersatzstoffen (Leseverordnung, LesV) vom 27. Oktober 2004 (Stand 1. Oktober 2012).

Zudem ist ein sogenannter „ergänzender Warnhinweis“ anzubringen, beispielsweise „Lesen macht sehr schnell abhängig“ (Art. 12 Abs. 3 lit. g LesV) oder „Hier finden Sie Hilfe, um das Lesen aufzuge-ben: 0848 000 181“ (Art. 12 Abs. 3 lit. j LesV) oder andere aus einem abschliessenden Katalog von insgesamt 14 amtlich definierten ergänzenden Warnhinweisen.

Zudem muss eine „Farbfotografie oder eine andere Abbildung angebracht werden, welche die gesundheitlichen Folgen des Lesens darstellt und erklärt“ (Art. 12 Abs. 5 LesV). Näher konkretisiert wird dies in Beispielbildern gemäss Anhang 1 zur vorgenannten Verordnung des EDI. Die Bilder sollen abschrecken, indem sie in drastischer Weise zeigen, was alles mit einem passieren kann, wenn man regelmässig liest. Das obige Farbbild scheint da gar nicht ungeeignet.

Schliesslich ist noch „ein visueller Hinweis zu aktuell laufenden Lesepräventionen (Lesestopphin-weis)“ anzubringen (Art. 2 Abs. 1 lit. c der Verordnung EDI). Das Bundesamt für Gesundheit fordert die Bevölkerung auf, bei solchen Kampagnen aktiv mitzuwirken. Projekteingaben können auf einem entsprechenden Formular eingereicht werden. Da winken schöne Einnahmen. Im Jahr 2012 wurden immerhin 12 Millionen Franken an Steuergeldern für solche Projekte locker gemacht. Greifen Sie zu. Die nächste Eingabefrist läuft am Freitag, 10. Januar 2014, ab. (…)

Und sollten Sie mit der Ausarbeitung eines eigenen Vorschlags zu einer Präventionskampagne Mühe haben, bietet Ihnen der Lesepräventionsfonds (LPF) Beratung «QualiPlus» an. Sie können auch einen kostenlosen zweitägigen Grundkurs im Entwickeln von Präventionsideen besuchen, von dem Teilnehmer so Begeisterndes berichten wie „Die Lektionen bezogen sich direkt auf den Bereich Lesen und waren ganz nah am Thema”. (…)

Soweit meine Warnhinweise. Bloss reicht nun der Platz nicht mehr für das, was ich eigentlich schreiben wollte. 

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