Steuerbetrug in ganz grossem Stil

David Dürr - eigentümlich frei November 2018


Die EU-Kommission liess kürzlich verlauten, man müsse noch viel energischer gegen grassierenden Steuerbetrug vorgehen. Vor allem im Bereich der Mehrwertsteuer sollen den EU-Staa­ten Milliarden entgehen. Zu Mehrwertsteuerbetrug, so liest man auf der EU-Website, komme es immer wieder dadurch, „dass ein Unternehmen, das seinem Käufer Mehrwertsteuer in Rech­nung gestellt hat und diesen Betrag an die Steuerbehörde abführen müsste, dies nicht tut, sondern statt­dessen verschwin­det.“ Es gebe da ganze Banden, die dieses „Missing Trader-System“ in grossem Stil betreiben und sich so Milliardenbeträge unter den Nagel reissen. Allein für Deutschland wohl an die 20 Milliarden pro Jahr.

Nun liegt, genau besehen, die Betrügerei nicht darin, dass diese Gauner die Mehrwertsteuer nicht abliefern, sondern dass sie sie erheben. Denn der Schaden des arglosen Endkäufers liegt ja nicht da­rin, dass der Staat nichts bekommt, sondern dass man ihm, dem Endkäufer, etwas wegnimmt. Der Vorwurf des Betrugs gemäss § 263 Absatz 1 des Strafgesetzbuches richtet sich denn auch nicht gegen denjenigen, der etwas nicht zahlt, sondern der etwas bekommt; und zwar indem er „in der Ab­sicht, sich … einen rechtswidrigen Vermö­gensvorteil zu verschaf­fen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspie­gelung falscher … Tatsa­chen einen Irrtum erregt“. Genau dies tut der kriminelle Verkäufer, indem er so tut, wie wenn der in Rechnung gestellte Mehrwert­steuerbetrag völlig korrekt für den Staat bestimmt wäre. Der arglose Käufer verfällt dem Irrtum, dies zu glauben, und leistet getreulich die Zahlung.

Genau das gleiche Problem stellt sich nun aber auch beim Staat. Er ist es, der das Fundament für diese Gaunerei erst in die Welt setzt. Er richtet eine flächendeckend durch­professionalisierte Organi­sation ein, die nichts anderes bezweckt, als immer dann, wenn irgendwo in diesem Land ein Kauf­preis oder ein Dienstleis­tungsentgelt fliesst, sich ein Stück davon abzuschneiden, in Deutschland nicht weniger als 19%, immerhin ein Fünftel. Und dies nicht etwa weil der Staat ein Fünftel des Kauf­gegenstands oder der Dienstleis­tung selbst erbringen würde, sondern einfach so. Einfach weil das Geld gerade fliesst und man gerade zugreifen kann – sozusagen bei der Gelegenheit, die bekanntlich Diebe macht. Das offizielle Steuerrecht verwendet denn auch den bemerkenswerten Fachbegriff der „vorausset­zungslosen Abgabe“. Ja Sie lesen richtig: „vorausset­zungslos“. Oder in leichter Abwand­lung des Bibelworts: „Wer hat, dem wird genommen.“

Trotz dieser Voraussetzungs- beziehungsweise (was dasselbe ist) Grundlosigkeit tut der Staat dann aber trotzdem so, wenn wie das alles wohl begründet wäre. Er spricht dann bedeutungsschwer von Volkswillen, Demokratie etc., was natür­lich reine Fiktionen sind. Oder wurden Sie je schon einmal gefragt, ob Sie einen Fünftel eines jeden Kauf­preises einfach so für das Finanzamt noch draufzahlen wollen? Und so verfallen Millionen von arglo­sen Menschen dem Irrtum, es gehe da um eine völlig korrekt dem Staat geschuldete Abgabe, und leisten getreulich die Zahlung.

In Deutschland kommen da pro Jahr satte 250 Milliarden zusammen. Gemäss § 263 Absatz 3 des Strafgesetz­buches wird besonders streng bestraft, wer die Tat „ge­werbsmässig oder als Mitglied einer Bande“ begeht, „einen Vermögensverlust grossen Ausmasses herbeiführt“ oder „seine Befug­nisse … als Amtsträger … missbraucht.“

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